Allgemeine geschäftsbedingungen

I. Allgemein

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an NONAME RECORDS erteilten Aufträge als vereinbart, sofern diesen nicht unverzüglich in einem gesonderten Schriftstück widersprochen wird.

  2. „Lichtwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von NONAME RECORDS hergestellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt oder bereitgestellt wurden.

II. Urheberrecht, Nutzung, Verbreitung

  1. NONAME RECORDS steht das Urheberrecht an allen von NONAME RECORDS hergestellten Lichtwerken nach Maßgabe des Urheberrechts vollumfänglich zu.

  2. Die von NONAME RECORDS hergestellten Lichtwerke sind für den privaten oder gewerblichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere das Recht zur Veräußerung, bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Model Release: NONAME RECORDS ist berechtigt, die Lichtwerke für Eigenwerbung oder als Illustration zu verwenden (z.B. auf der Webseite, in Ausstellungen).

  3. Wird das Nutzungsrecht an den Werken übertragen, handelt es sich ohne anderslautende Vereinbarung jeweils nur um ein einfaches Nutzungsrecht. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Zustimmung.

  4. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Kunden über, welcher bestätigt, dass die erzeugten Lichtwerke frei von Verletzungen Dritter sind.

  5. Kommerzielle Nutzung, Verkauf, Verleih, Vermietung oder unentgeltliche Weitergabe der Lichtwerke an Dritte sind ohne Zustimmung untersagt.

  6. Der Kunde räumt NONAME RECORDS die für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte ein.

  7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Änderungen der mitgeteilten Daten NONAME RECORDS unverzüglich zu informieren.

  8. Der Kunde verpflichtet sich, die angebotenen Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen und Handlungen im Zusammenhang mit Webhosting und Endprodukten zu unterlassen, die gegen rechtliche Vorschriften oder den Vertrag verstoßen. Das Versenden von Spam-E-Mails oder die Verbreitung unberechtigter Inhalte über das Webhosting ist verboten.

III. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtwerke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

  2. Rechnungsstellung: Die Rechnung wird bei Übergabe der Lichtwerke gestellt; eine Anzahlung wird nach Auftragserteilung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Verzug tritt nach 30 Tagen ein.

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Lichtwerke Eigentum von NONAME RECORDS.

  4. Änderungswünsche während oder nach der Produktion trägt der Auftraggeber; sie bedürfen der Schriftform.

  5. Stornierungen von Terminen sind mit einer Gebühr von 50 % des vereinbarten Honorars verbunden.

  6. Der Kunde übernimmt alle anfallenden Reisekosten (z.B. für Zugtickets, Hotelübernachtungen). PKW-Fahrten werden mit 0,40 € pro Kilometer berechnet.

IV. Haftung

  1. NONAME RECORDS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden an Aufnahmeobjekten oder Vorlagen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. NONAME RECORDS archiviert die Lichtwerke nicht dauerhaft. Sie werden in hochauflösender Form auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt.

  3. Es wird keine Garantie bezüglich der Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke übernommen.

  4. NONAME RECORDS haftet nicht für Mängel oder Schäden durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder Dritteinflüsse.

  5. Bei nicht beeinflussbaren Umständen, die NONAME RECORDS an der Vertragserfüllung hindern (z.B. Krankheit), übernimmt NONAME RECORDS keine Haftung. Ein Ersatztermin wird in Absprache mit dem Kunden vereinbart; bei ersatzlosen Ausfällen wird die Anzahlung zurückerstattet.

  6. Für Copyrightverletzungen und Missbrauch haftet der Kunde, insbesondere für bereitgestelltes Informationsmaterial.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, alle notwendigen Rechte für übergebene Vorlagen (Vervielfältigungs-, Verbreitungsrechte) sowie Einwilligungen abgebildeter Personen zu besitzen.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überschreitungen der vorgesehenen Zeit erhöhen das Honorar entsprechend. Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrags aus Gründen, die NONAME RECORDS nicht zu vertreten hat, wird eine Teilvergütung entsprechend der bereits erbrachten Leistung fällig.

  2. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch NONAME RECORDS.

VII. Datenschutz

  1. NONAME RECORDS darf zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers speichern und verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Studiovermietung

  1. Vereinbarter Zeitrahmen: Die Mietdauer wird vorab festgelegt. Jede Nutzung, die den vereinbarten Zeitraum überschreitet, wird zusätzlich berechnet.

  2. Preisstruktur und Zahlung: Die Preise für die Studiovermietung sind festgelegt und zahlbar per Rechnung im Voraus. Der Termin gilt erst nach Zahlungseingang als verbindlich reserviert.

  3. Haftung für Schäden: Der Mieter ist für alle während der Nutzung entstandenen Schäden am Studio und Inventar verantwortlich; Reparaturkosten trägt der Mieter oder seine Versicherung.

  4. Zugangscodes und Sicherheit: Der Mieter verpflichtet sich, Zugangscodes vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

  5. Reinigungszustand und Rückgabe: Das Studio ist sauber und aufgeräumt zu übergeben. Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr von 50 € fällig.

  6. Stornierung und Ausfallgebühr: Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Spätere Stornierungen werden mit 50 % des Mietbetrages berechnet.

  7. Haftung für Personenschäden und Sicherheitshinweise: Der Mieter ist für die Sicherheit aller anwesenden Personen verantwortlich. NONAME RECORDS haftet nicht für Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die während der Studioanmietung entstehen.

  8. Haftungsausschluss bei Nutzung von Equipment und Mobiliar: Die Nutzung des Studioequipments erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters und seiner Gäste. NONAME RECORDS haftet nicht für Personenschäden durch Fehlbedienung.

IX. Sonstiges

  1. Bei schlechten Wetterverhältnissen kann die Produktion eingeschränkt oder eingestellt werden. NONAME RECORDS haftet nicht für dadurch entstehende Verzögerungen.

  2. Bei nicht geplanten Kostenüberschreitungen wird NONAME RECORDS den Kunden umgehend informieren und ein Nachtragsangebot unterbreiten, das 10 % des Ursprungshonorars nicht überschreitet.

X. Schlussbestimmungen

Der Firmensitz von NONAME RECORDS ist Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

NONAME RECORDS - Stand: 10. Januar 2024